Stiftungsrat
Die Stiftung PROF-in verfolgt das Ziel, den Betrieb einer Berufsausbildungsstätte für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten sicherzustellen. Die Ausbildungsstätte verfügt über Lehrwerkstätten und Wohnplätze für die internen Lehrlinge. Die Stiftung ist ausserdem befugt, weitere Sozialwerke zu gründen oder Mandate von Dritten im Bereich der Buchhaltungsführung und, auf schriftliche Anweisung, weitere Verwaltungsaufgaben in verschiedenen Bereichen zu übernehmen.
Zur Erfüllung ihrer Ziele ist die Stiftung ermächtigt, sämtliche dafür notwendigen Geschäfte zu vollziehen, Kreditverträge und andere Urkunden zu unterzeichnen, staatliche und private Subventionen zu beantragen und entgegenzunehmen, und mit öffentlichen und privaten Organismen nutzbringende Vereinbarungen jeglicher Art abzuschliessen.
Die Stiftung verfolgt weder lukrative noch kommerzielle Zwecke. Ihr Stiftungsrat setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen und hat folgende Aufgaben:
- er sorgt für den geregelten Betrieb der Stiftung;
- er verabschiedet das Budget und genehmigt die Jahresrechnung;
- er genehmigt nicht budgetierte Sonderausgaben;
- er fasst den Beschluss über die Erweiterung der Stiftungsaktivitäten;
- er ernennt die Revisionsstelle;
- er ist befugt, die Einsetzung einer Geschäftsleitung zu beschliessen;
- er ist Rekursinstanz für Beschwerden, welche gegebenenfalls gegen Entscheide der Geschäftsleitung erhoben werden;
- er verabschiedet sämtliche zweckdienlichen Reglemente.
